Geschrieben am 11.04.2019 von:
Tobias Wenning LL.M.
Mietpreisbegrenzungsverordnung Baden-Württemberg unwirksam
Die von der Landesregierung Baden-Württemberg am 29.09.2015 erlassene Mietpreisbegrenzungsverordnung ist mangels ordnungsgemäßer Begründung formell rechtswidrig und deshalb nichtig. Das hat das Landgericht Stuttgart jetzt in zweiter Instanz entschieden (Urteil vom 13.03.2019, AZ: 13 S 181/18).
Die formelle Rechtswidrigkeit ergibt sich schon daraus, dass die Begründung der Verordnung nicht veröffentlicht wurde. Mieter können sich damit in den betroffenen Gemeinden nicht auf die Vorschriften der Mietpreisbremse berufen. Diese sollten dazu führen, dass die Mieten in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt langsamer steigen als zuletzt.
Die Landesregierung hat inzwischen zwar angekündigt, eine ganz neue Verordnung aufstellen zu wollen. Das kann aber noch ca. ein Jahr dauern.
Geschrieben von Tobias Wenning LL.M. am 11.04.2019 Zurück zur Übersicht ❯