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 Felix Thiemann

Geschrieben am 30.10.2018 von:
Felix Thiemann

BAG: Reisezeiten bei Auslandsentsendung vom Arbeitgeber zu vergüten

Entsendet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer vorübergehend zur Arbeit ins Ausland, sind die für Hin- und Rückreise erforderlichen Zeiten wie Arbeit zu vergüten. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 17. Oktober 2018 - 5 AZR 553/17 so entschieden.
Unabhängig davon, ob die Reise mit der Business-Class oder mit der Economy-Class erfolgt, sind die Reisezeiten zu vergüten, die mit einem Economy-Class-Flug angefallen wären.

In dem von BAG entschiedenen Fall hatte der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die Reise zum Auslandseinsatz in China und zurück nur die arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütung für jeweils acht Stunden bezahlt.
Mit seiner Klage verlangt der Arbeitnehmer Vergütung für weitere 37 Stunden Reisezeit mit der Begründung, die gesamte Reisezeit von seiner Wohnung bis zur auswärtigen Arbeitsstelle und zurück sei wie Arbeit zu vergüten.

Das Arbeitsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat auf die Berufung des Klägers der Klage stattgegeben.

Die Revision der Beklagten hatte vor dem Bundesarbeitsgerichts teilweise Erfolg. Entsendet der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer vorübergehend ins Ausland, erfolgen die Reisen zur auswärtigen Arbeitsstelle und von dort zurück ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers und sind deshalb in der Regel wie Arbeit zu vergüten. Erforderlich ist dabei grundsätzlich die Reisezeit, die bei einem Flug in der Economy-Class anfällt.

Mangels ausreichender Feststellungen des Landesarbeitsgerichts zum Umfang der tatsächlich erforderlichen Reisezeiten des Klägers in der Economy-Class (hier wurde der Arbeitnehmer nämlich auf seinen Wunsch vom Arbeitgeber in die Business-Class upgegradet) konnte das BAG in der Sache nicht abschließend entscheiden es hat den Rechtsstreit deshalb unter Aufhebung des Berufungsurteils zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.


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Geschrieben von Felix Thiemann am 30.10.2018 Zurück zur Übersicht