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BGH: Rechtsprechungswechsel zum Wechselmodell

Neues vom Bundesgerichtshof
Beschluss vom 01.02.2017 (XII ZB 601/15) zum Wechselmodell


Aufatmen oder Zähneknirschen? Das Wechselmodell kann ab sofort vom Familiengericht auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden. Hatten die Obergerichte diese Möglichkeit in den letzten Jahren ganz überwiegend verneint, so soll dies in Zukunft nun möglich sein.

 
Dennoch gibt es Hürden zu überwinden. Einmal mehr soll es auf den im Einzelfall oft konturenlosen Begriff des "Kindeswohls" ankommen. Immerhin legt der Bundesgerichtshof fest, dass ein Wechselmodell erst dann vom Familiengericht angeordnet werden darf, wenn zwischen den Eltern eine Kommunikations- und Koopertionsbereitschaft schon besteht. Haben sich die Eltern in ihrem Streit ums Kind bereits völlig ineinander verhakt, vor allem beim Sorge- und Umgangsrecht, wird es auch in Zukunft kein Wechselmodell kraft gerichtlicher Anordnung geben.
Eltern, die umgekehrt bereits einen für das Kind heilsamen weil kooperativen und kommunikativen Stil miteinander pflegen, werden aber möglicherweise von ganz alleine einen Weg finden, wie sie den Wohnort den Kindes aufteilen möchten. Dann braucht es auch nicht erst ein Gerichtsverfahren. Die Eltern entscheiden gemeinsam, weil vor allem sie und eben nicht der Staat am besten wissen, was für ihr Kind gut ist.
Ob das Wechselmodell nun über ein Umgangsverfahren oder ein Sorgerechtsverfahren verfolgt wird, soll nach dem höchstrichterlichen Beschluss im Ergebnis keine Rolle spielen. Auf jeden Fall ist zu bedenken, dass das Kind in einem Gerichtsverfahren dazu befragt werden muss, was es will. Und je älter das Kind ist, desto entscheidender wird sein, was es sagt.

Wenn Sie sich über die weiteren Voraussetzungen informieren und wissen möchten, ob für Sie und Ihre Kinder das Wechselmodell eine gute Sache ist und wie es sich auf Unterhaltsansprüche auswirkt, so nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Herrn RA Wills, Fachanwalt für Familienrecht.

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Geschrieben von am 23.03.2017 Zurück zur Übersicht