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 Felix Thiemann

Geschrieben am 23.02.2019 von:
Felix Thiemann

BAG: Neue Entscheidung zu Hinterbliebenenrenten in betrieblicher Altersversorgung

Für hinterbliebene Ehepartner gibt es bei der Betriebsrente, gerade in älteren Verträgen, oft Ausschlussklauseln: Da wird die Betriebsrente nur an Ehegatten ausgezahlt, die schon zehn Jahre verheiratet sind, deren Altersabstand zum Verstorbenen nicht größer als 10 Jahre ist oder nur, wenn der Versicherte spätestens mit 59 geheiratet hat.

Jetzt urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) zugunsten einer Klägerin, die keine Hinterbliebenen-Betriebsrente bekommen sollte, weil sie nur vier Jahre verheiratet war. Die Richter halten die Zehn-Jahres-Klausel für willkürlich und befanden die Klausel für ungültig (Az. 3 AZR 150/18).

Bereits 2015 hatte das BAG die „Spätehenklausel“ gestoppt, also ein Höchstalter des Angestellten bei der Heirat (Az. 3 AZR 137/13). Ein großer Altersunterschied zwischen den Eheleuten hatte dagegen vor den Richtern Bestand (Az. 3 AZR 43/17).

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Geschrieben von Felix Thiemann am 23.02.2019 Zurück zur Übersicht