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Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L.

Geschrieben am 23.07.2014 von:
Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L.

Ein Testament muss richtig formuliert sein!

Eine Erbschaft kann erheblichen Streit mit sich bringen, wenn der Verstorbene zwar ein Testament errichtet, aber unzweckmäßige oder unklare Formulierungen gewählt hat.

Um einer gerichtlichen Überprüfung standzuhalten, ist für ein selbst verfasstes Testament notwendig, dass dies eigenhändig geschrieben und unterschrieben wurde. Weiter sollten Ort, Datum und der vollständige Name des Erblassers und des Bedachten enthalten sein. Eine Änderung ist in Form einer Neufassung des Testaments, aber auch durch Vernichtung jederzeit möglich.

Das BGB regelt aber nicht nur die formellen Voraussetzungen für letztwillige Verfügungen, sondern es ermöglicht auch eine Vielzahl von inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Um diese für Ihren konkreten Fall sinnvoll ausnutzen zu können, sollten Sie rechtzeitig einen Fachanwalt für Erbrecht konsultieren, der für Sie nach Ihren Vorstellungen eine Lösung ausarbeiten kann.

Geschrieben von Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L. am 23.07.2014 Zurück zur Übersicht