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Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L.

Geschrieben am 24.07.2014 von:
Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L.

Letztwillige Verfügung bei Auslandsvermögen!

Ein Testament oder ein Erbvertrag ist besonders wichtig, wenn Vermögen im Ausland vorhanden ist.

Viele Deutsche haben heute beispielsweise ein Ferienhaus in Spanien oder Konten in der Schweiz oder in Luxemburg. Beim Erbfall kann dies zu erheblichen Schwierigkeiten führen, weil die erbrechtlichen Regelungen auch in der EU noch sehr stark voneinander abweichen. Häufig ist es schon schwierig festzustellen, nach welcher Rechtsordnung sich die Rechte der Erben richten. Auch die Frage, wer Erbe werden kann, ist keineswegs einheitlich geregelt.

Jeder, der im Ausland Vermögen hat, sollte sich deshalb frühzeitig über die erbrechtlichen Konsequenzen klar werden und rechtzeitig eine qualifizierte letztwillige Verfügung erstellen lassen.

Geschrieben von Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L. am 24.07.2014 Zurück zur Übersicht