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Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L.

Geschrieben am 26.01.2016 von:
Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L.

Warum unverheiratete Paare ein Testament brauchen!

Immer mehr Paare in Deutschland leben unverheiratet zusammen. Sie haben sich bewusst gegen eine Ehe entschieden und häufig auch gemeinsame Kinder. In diesen Fällen ist es sehr wichtig, sowohl den Partner, als auch die Kinder abzusichern. Dies gilt umso mehr, wenn Kinder aus früheren Beziehungen vorhanden sind.

Ohne Testament gilt immer die gesetzliche Erbfolge. Ohne Trauschein erbt danach der Partner nichts! Das Bürgerliche Gesetzbuch setzt nur die nächsten Verwandten, in der Regel also Kinder oder noch lebende Eltern zu Erben ein. Unter Umständen kann auch ein noch nicht geschiedener Ehepartner Erbe werden. Ohne Testament besteht deshalb die akute Gefahr, dass der Lebenspartner mittellos zurückbleibt.

Mit einem Testament kann der Lebenspartner abgesichert werden und der Erblasser kann im Einzelnen bestimmen, wer sein Vermögen bekommen soll und wer nicht.

Ohne letztwillige Verfügung ist in einer solchen Situation Streit geradezu vorprogrammiert. Ein geeignetes Testament aufzusetzen, ist aber keineswegs eine einfache Angelegenheit. Viele Testamente sind fehlerhaft, weil dem Verfasser die notwendige Kenntnis von den gesetzlichen Regelungen fehlt und von den Begriffen, die das Gesetz verwendet. Viele Testamente enthalten Regelungen, die sich im Nachhinein als ungünstig oder unbrauchbar herausstellen.

Nur ein im Erbrecht tätiger Anwalt kann wirklich beurteilen, an welcher Stelle Probleme auftauchen und welche Klauseln die Vorstellungen des Erblassers wirksam umsetzen.

Wer also seinen nichtehelichen Partner und seine Familie absichern und Streit nach seinem Tode vermeiden will, der sollte unbedingt eine qualifizierte letztwillige Verfügung erstellen. Der Fachanwalt für Erbrecht kann ihn dabei vor schweren Fehlern bewahren.

Geschrieben von Dr. jur. Alexander Ehrhardt M.C.L. am 26.01.2016 Zurück zur Übersicht